Fr, 20.11.2020
EU-Kommission zu HPAI in Deutschland
Info Geflügel
Der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU hat für Deutschland aufgrund weiterer Ausbrüche der HPAI des Subtyps H5N8 in den Landkreisen Segeberg und Vorpommern-Rügen die Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen um diese neuen Ausbrüche herum festgelegt. Die Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit Deutschland geprüft und als ausreichend bewertet. Um unnötige Störungen des Handels innerhalb der Union zu verhindern und von Drittländern auferlegte ungerechtfertigte Hemmnisse für den Handel zu vermeiden, ist es notwendig, die neuen von der zuständigen Behörde Deutschlands gemäß der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Schutz- und Überwachungszonen in Zusammenarbeit mit diesem Mitgliedstaat rasch auf Unionsebene auszuweisen. Daher werden die im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1664 für Deutschland aufgeführten Schutz- und Überwachungszonen angepasst.