Di, 15.12.2020
2021 mit Emissionsabgabe, EEG-Umlagendeckel und neuen Klimaschutz-Förderungen
Info Bioenergie
Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandelssystems (nEHS) beginnt in 2021 die Bepreisung von CO2-Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr. Das nEHS bezieht grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten Brennstoffe, insbesondere auch Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und ab 2023 Kohle, mit ein. Kraft- und Heizstoffe aus Biomasse sind, sofern sie die gängigen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, jedoch von der Bepreisung ausgenommen.
Die Emissionsabgabe wird von 25 € pro Tonne CO2 in 2021 schrittweise auf 55 € in 2025 angehoben. Dadurch steigen die Diesel- und Heizölpreise für die Endverbraucher im kommenden Jahr zunächst um ca. sieben ct/l, die Preise für Benzin um ca. sechs ct/l. Bis 2025 dürften die Mehrkosten dann auf ca. 15 ct/l für Diesel und Heizöl sowie auf ca. 13 ct/l für Benzin ansteigen. Unmittelbar teilnehmen müssen die Inverkehrbringer der Brenn- und Kraftstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Die Einnahmen aus dem nEHS sollen komplett an Wirtschaft und Verbraucher zurückfließen und werden unter anderem dafür eingesetzt, die EEG-Umlage für Strom in den nächsten beiden Jahren auf 6,5 bzw. sechs ct/kWh zu begrenzen. Diese wäre sonst in 2021 sprunghaft auf 9,5 ct/ kWh angestiegen. Für die Land- und Forstwirtschaft sind zusätzliche Fördermaßnahmen im Klimaschutz vorgesehen, darüber werden wir in der Januar-BauernInfo berichten.