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Mo, 21.12.2020

Sonderedition zur Verabschiedung des EEG 2021: Bundestag mit etlichen Änderungen

Info Bioenergie

Sonderedition zur Verabschiedung des EEG 2021: Bundestag mit etlichen Änderungen

Die Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD haben sich auf die Endfassung der EEG-Novelle 2021 geeinigt. Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss aus dem September werden nochmals umfangreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen (hier). Das Gesetz wurde am 17. Dezember im Bundestag und am 18. Dezember im Bundesrat verabschiedet und wird dann am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Bioenergie

 2021-20222023-2028
EEG 2017200 MW/a
EEG 2021: Reguläres Segment600 MW/a600 MW/a
EEG 2021: Segment für Biomethan im Süden150 MW/a150 MW/a
Jeweils für 2021EEG 2017EEG 2021
Neuanlagen im regulären Segment14,3 ct/kWh16,4 ct/kWh
Bestandsanlagen im regulären Segment16,24 ct/kWh18,4 ct/kWh
Segment für Biomethan im Süden19 ct/kWh

Photovoltaik

Windkraft an Land

Bewertung

Der Bundestagsbeschluss enthält neben zusätzlichen Verbesserungen für die Bioenergie auch Hürden. Die höheren Ausschreibungsvolumina (600 MW/Jahr) und der zusätzliche Bonus von 0,5 ct/kWh auf den Zuschlagswert für kleine Biogasanlagen sind positiv zu werten. Damit werden wichtige DBV-Forderungen aufgegriffen. Kritisch ist aber das neue Zuschlagsverfahren bei unterdeckten Ausschreibungen. Die Wirkung der erhöhten Gebotshöchstwerte wird so wohl deutlich ausgebremst. Auch die Regelung, wonach der Flexibilitätszuschlag für frühere Bezieher der Flexibilitätsprämie beschränkt ist, wirkt sich nachteilig aus.

Leider enthält das EEG trotz intensiver Bemühungen des DBV keine echte Überarbeitung der Sondervergütungsklasse für die Güllevergärung. Hier bietet sich aber die Gelegenheit, diese Forderung nochmal aufzugreifen, wenn vsl. im Frühjahr eine Anhebung der Ausbauziele im EEG neu adressiert wird.

Bei der Photovoltaik ist die Ausweitung der EEG-Umlagebefreiung auf Anlagen bis 30 kW zu begrüßen. Zudem gilt die Regelung jetzt auch für ausgeförderte Anlagen und schafft damit für viele Betreiber Weiternutzungsoptionen. Zudem wird ein interessantes Segment für Agri-PV geschaffen. Insgesamt stärkt der Bundestag den Ausbau von PV-Dachanlagen, der Seitenrandstreifen an Verkehrswegen für Freiflächenanlagen bleibt aber leider unverändert.

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