Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Mo, 21.12.2020

Geflügelpest in Betrieb im Landkreis Cloppenburg nachgewiesen

Info Geflügel

(Landkreis Cloppenburg, ML) Das hochpathogene Influrenza A Virus des Subtyps H5N8 ist heute durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in einem Betrieb mit mehreren Ställen im Landkreis Cloppenburg nachgewiesen worden. Am Sonntag hatte bereits das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) das positive Testergebnis eines Privatlabors bestätigt. Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg hat umgehend Maßnahmen eingeleitet und bereits gestern mit der Vorbereitung begonnen, die 17.000 Putenhähne des betroffenen Betriebs im Bereich der Stadt Cloppenburg zu keulen. Die Tötung wird heute abgeschlossen werden.

Gleichzeitig werden ein Sperrbezirk innerhalb von mindestens 3 Kilometern und ein Beobachtungsbezirk innerhalb von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Für das im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet befindliche Geflügel gelten Verbringungsbeschränkungen. Darüber hinaus werden der Gesundheitszustand der Tiere fortlaufend erfasst und gegebenenfalls Proben zur Untersuchung entnommen. Eine Ausbreitung auf weitere Betriebe soll unbedingt verhindert werden. Innerhalb von 3 Kilometern um die betroffenen Ställe können über 300.000 Stück Geflügel gehalten werden. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe werden mit dem Land Niedersachsen abgestimmt. 

Landrat Johann Wimberg äußerte sich besorgt. „Angesichts der aufgetreten Fälle von Vogelgrippe um uns herum, waren wir grundsätzlich durchaus auf ein solches Geschehen eingestellt“, erklärte Wimberg. „Dennoch ist der Ausbruch der Vogelgrippe in dieser Zeit der Corona-Krise eine zusätzliche Belastung für die Region.“ Der Landkreis Cloppenburg verfüge aber mit seinem großen Veterinäramt über viel Expertise und Erfahrungen in der Bekämpfung von Tierseuchen, so der Landrat abschließend. 

Das ML weist alle Geflügelhalter auf die Notwendigkeit einer Überprüfung, gegebenenfalls Verbesserung und konsequenten Durchführung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Bitte schützen Sie Ihre Geflügelbestände durch die strikte Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen. Zur Eigenkontrolle der Hygienemaßnahmen stehen Ihnen die bekannten Checklisten für Geflügelhalter und die Biosicherheitsampel zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/informations-merkblatter-und-downloads-190699.html

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