Mi, 06.01.2021
Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
Info Schwein und Geflügel
Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 18.01.2021 die Zahl der am 03.01.2021 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)
Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:
https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1119_.html
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2021) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.