Mi, 06.01.2021
Staatliche Antibiotikadatenbank (HIT)
Info Schwein und Geflügel
Die sog. Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Für das zweite Halbjahr 2020 gilt eine Einsendefrist vom 1. bis zum 14. Januar.
Tierbestände sowie Bestandsveränderungen müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden.
Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Andernfalls müssen Sie die Belege selbst eingeben.
Sollte Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2020 über der Kennzahl 2 gelegen haben, dann müssen Sie einen mit Ihrem Tierarzt aufgestellten Maßnahmenplan bis 31.01. bei der zuständigen Behörde unaufgefordert einreichen.