Fr, 08.01.2021
Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest
Info Geflügel
Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Darum müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnehmen, auch über die gesetzlich verpflichtenden Grundregeln der Biosicherheit hinaus, konsequent eingehalten und überprüft werden. Das Vorhandensein einer physischen Barriere zwischen Geflügel und dem Lebensraum von wildlebenden Wasservögeln (zum Beispiel Gewässer oder Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) ist wesentlich. Geflügelhaltungen dürfen nur mit sauberen Gegenständen (Schuhwerk, Schutzkleidung, Schubkarre, Fahrzeuge etc) betreten werden. Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.
Weitere Informationen finden Sie hier: