Fr, 08.01.2021
Immunokastration der Öko-Schweinemast – Kommission bleibt bei ihrer Ablehnung
Infobrief Ökolandbau
Für die Immunokastration in der Öko-Schweinemast sieht es weiterhin schwierig aus. Die Kommission hat sich zum Jahresende negativ zu den Bemühungen von Bundesministerin Klöckner geäußert, die Zulässigkeit der Immunokastration in der Öko-Schweinehaltung erneut zu erörtern. Auf die vom BMEL angeführten Sachargumente über die Vorteile der Immunokastration für die Öko-Schweinehaltung geht das Antwortschreiben des Agrarkommissars nicht ein. In der Antwort wird formaljuristisch auf die mehrfach wiederholte Ablehnung seitens der zuständigen Kommissionsabteilung und auf die Nichtberücksichtigung der Immunokastration im Gesetzgebungsprozess zur neuen EU-Öko-Verordnung 2018/848 hingewiesen. Ein Änderungsvorschlag aus dem Europa Parlament, die Immunokastration explizit im Öko-Recht zuzulassen, war im Trilog-Prozess zur neuen Öko-Verordnung von Rat und Kommission nicht akzeptiert worden. Implizit ist sie aber nach deutscher Auslegung zulässig.
