Fr, 08.01.2021
Neue Rohmilchgüteverordnung kommt
Info: Milch/Rind
Der Bundesrat hat in seiner letzten Jahressitzung im Dezember 2020 die „Verordnung zur Fortentwicklung des Milchgüterechts“ verabschiedet. Nach Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger (wahrscheinlich noch im Januar 2021) wird die novellierte Milchgüteverordnung nach einem halben Jahr Übergangsfrist im Sommer 2021 in Kraft treten. Der DBV wird seine Mitglieder nach der Veröffentlichung über die wichtigsten zu beachtenden Änderungen informieren. Der Verabschiedung der Rohmilchgüteverordnung ging ein ca. fünfjähriger Novellierungsprozess voraus, an dem sich der DBV intensiv beteiligt hat.