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Mi, 13.01.2021

Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb im Landkreis Cloppenburg

Info Geflügel

(Landkreis Cloppenburg) In der Gemeinde Lastrup wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Der Bestand mit 9.300 Puten wurde am 12.01.2021 tierschutzgerecht getötet und geräumt.

Somit sind im Landkreis Cloppenburg bisher 16 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt rund 194.000 Tieren (davon 177.000 Puten und 17.000 Enten) betroffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat am 12.01.2021 eine weitere tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen. Um den Betrieb in der Gemeinde Lastrup mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Um den Sperrbezirk wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Im Sperrbezirk werden elf gewerbliche Geflügelbetriebe im zweitägigen Rhythmus vom Landkreis Cloppenburg untersucht.

Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg eine weitergehende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg, Friesoythe und Löningen dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden. Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Puten und Enten.

Der Landkreis Cloppenburg hebt die Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk des ersten Ausbruchs im Kreisgebiet auf, da die Geflügelpest in dem betreffenden Betrieb als erloschen gilt. Die Aufhebung gilt ab dem 14. Januar. Die Aufhebungsuntersuchungen für den Sperrbezirk des ersten Ausbruchs sind abgeschlossen.

Nach Aufhebung des Sperrbezirks gelten die Schutzmaßregeln für das Beobachtungsgebiet. Dies gilt allerdings ausschließlich für die Gebiete, für die keine sonstigen Anordnungen für Sperrbezirke getroffen wurden. Der Landkreis Cloppenburg weist ausdrücklich darauf hin, dass die mit weiteren tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen angeordneten Sperrbezirke von dieser Verfügung unberührt bleiben.

Quelle
https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=4061

Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der in Niedersachsen betroffenen Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Diepholz
https://lkclp.de/tierhaltung-ernaehrung/aktuelle-veterinaerangelegenheiten/aktuelles-zur-gefluegelpest-h5n8.php
https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/tierseuchenbekaempfung/aktuelles-zur-gefluegelpest/
https://www.diepholz.de/portal/meldungen/allgemeinverfuegung-des-landkreises-diepholz-39-20-02-900005907-21750.html?rubrik=900000022&vs=1

Interaktive Karten:
https://lkclp.de/tierhaltung-ernaehrung/aktuelle-veterinaerangelegenheiten/aktuelles-zur-gefluegelpest-h5n8.php#anchor_1
https://oldenburg-kreis.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=7ae79c977d2f4beabc8dec445d4955ca

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