Di, 19.01.2021
EU-Kommission verlängert Steuerentlastung für Biokraftstoffe in der Landwirtschaft
Info Bioenergie
Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung von in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Biokraftstoffen kurz vor Jahresschluss bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten von den Finanzbehörden damit weiterhin eine Rückvergütung von 45 Ct/l.
Dafür haben sich DBV und Partnerverbände in den letzten Monaten intensiv eingesetzt. Das laufende Jahr muss nun dafür genutzt werden, Klarheit über die Steuerbegünstigungen in den Folgejahren zu erhalten. Da Biokraftstoffe im nationalen Brennstoffemissionshandel von der CO2-Bepreisung ausgenommen sind, dürfte deren Attraktivität mit der stufenweisen Erhöhung der Abgabe in den kommenden Jahren deutlich zunehmen.