Di, 19.01.2021
Nachbesserungsbedarf bei der EEG-Novelle 2021
Info Bioenergie
Insgesamt fällt das Fazit der EEG-Novelle für die Bioenergie positiv aus. Vor allem die höheren Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen eröffnen für viele Anlagenbetreiber neue Perspektiven. Auch hier gilt jedoch das Motto „Nach der Novelle ist vor der Novelle“. Insbesondere bei drei Punkten besteht unmittelbar Nachbesserungsbedarf. Erstens wurde mit der Einführung der sog. endogenen Mengensteuerung bei unterdeckten Ausschreibungen eine neue Hürde geschaffen, die für viel Unsicherheit in der Branche sorgt. Zweitens wird der Flexzuschlag bei Bestandsanlagen nur noch für Leistung gewährt, die gegenüber der Inanspruchnahme der Flexprämie zusätzlich bereitgestellt wird. Drittens wird der im Klimaschutzplan der Bundesregierung angekündigte Ausbau der Güllevergärung mit dem EEG 2021 nicht umgesetzt. Damit wird viel Potential bei der Umstellung der Branche auf die stärkere Verwendung von Reststoffen verschenkt. Für den Gesetzgeber bieten sich in 2021 mehrere Gelegenheiten, diese Punkte umzusetzen.