Fr, 29.01.2021
Einrichtung neues Restriktionsgebiet Lastrup, Aufhebung Sperrbezirke Landkreise CLP und OL, Aufhebungen Wiederaufstallungsverbote
Info Geflügel
Der Landkreis Cloppenburg hat nach dem letzten Geflügelpestausbruch in einer Masthähnchenhaltung in der Gemeinde Lastrup am 23.01.2021 um den Ausbruchsbetrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Allgemeinverfügung vom 25.01.2021 ist am 27.01.2021 um 0.00 Uhr in Kraft getreten.
Darüber hinaus veröffentlicht der Landkreis heute die Allgemeinverfügung für die Aufhebung des großen Sperrbezirks östlich von Garrel, einschließlich Bösel-Petersdorf, so dass die Aufhebung zum 30.01.2021 um 0.00 Uhr in Kraft treten wird. Mit der Aufhebung des Sperrbezirks geht dieses Gebiet in das Beobachtungsgebiet über. Es gelten dann die Regelungen für das Beobachtungsgebiet.
Desweiteren haben wir gestern die Information erhalten, dass es im Landkreis Cloppenburg kein Wiederaufstallungsverbot für Masthähnchen geben wird. Der Ausbruch von HPAI H5N8 in der o.g. Masthähnchenhaltung wird vom FLI – Friedrich-Löffler-Institut und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium als Einzelfall gesehen, so dass zunächst kein Handlungsbedarf bestehe, die Wiedereinstallung für Masthähnchen zu untersagen. Das Einstallungsverbot in den Sperrbezirken bleibt davon unberührt.
Aufgrund der Nachfragen zum Wiedereinstallungsverbotsgebiet für Puten und Enten im Landkreis Cloppenburg hat das Veterinäramt die geplanten Termine für die Aufhebung mitgeteilt, die für die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Gemeinden vorgesehen sind. Unter dem Vorbehalt, dass es keine weiteren AI-Ausbrüche geben wird, erfolgt die Aufhebung der Wiedereinstallungsverbotsgebiete zusammen mit der Aufhebung der Beobachtungsgebiete. Danach wird das Verbot der Wiedereinstallung für Puten und Enten in der Gemeinde Bösel und der Stadt-Gemeinde Friesoythe voraussichtlich zum 11.02.2021 aufgehoben. Das Wiedereinstallungsverbot für die übrigen davon betroffenen Gemeinden endet voraussichtlich am 17.02.2021. Diese Termine sind insofern unter Vorbehalt, weil sich die Termine ggf. durch Verzögerungen bei den Aufhebungsuntersuchungen in den Beobachtungsgebieten verändern können. Für den letzten Ausbruch in der o.g. Masthähnchenhaltung in der Gemeinde Lastrup kann das Beobachtungsgebiet frühestens zum 25.02.2021 aufgehoben werden, so dass für dieses Restriktionsgebiet das Einstallungsverbot für Puten und Enten solange noch bestehen bleibt.
Der Landkreis Oldenburg hat in seiner aktuellen Allgemeinverfügung auf die Aufhebung des am 06.01.2021 festgelegten Anschlusssperrbezirkes II (Ahlhorner Fischteiche 2) hingewiesen. Die Allgemeinverfügung ist gestern in Kraft getreten. Mit der Aufhebung geht das Gebiet in das am 19.01.2021 eingerichtete Beobachtungsgebiet über (Westerburg/Wardenburg 3). Es gelten damit die Regelungen für das Beobachtungsgebiet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die von den niedersächsischen Landkreisen angeordneten Aufstallungsverpflichtungen für Freilandgeflügel zunächst unbefristet bestehen bleiben. Für den Landkreis Nienburg wurde mit der Allgemeinverfügung vom 25.01.2021 eine Verlängerung der Stallpflicht bis zum 31.03.2021 angeordnet. Für den Landkreis Diepholz, der eine Aufstallungsverpflichtung bis zum 31.01.2021 angeordnet hat, sind bisher noch keine weiteren Informationen veröffentlicht worden.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Emsland, Cuxhaven, Vechta und Zweckverband Jade-Weser zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Emsland und Zweckverband Jade-Weser werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.