Fr, 29.01.2021
Neues Rohmilchgüterecht tritt zum Juli in Kraft
Info: Milch/Rind
Am 20. Januar 2021 wurde die „Verordnung zur Fortentwicklung des Milchgüterechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit einer knapp halbjährlichen Übergangsfrist am 1. Juli 2021 in Kraft. Diese Novelle der Milchgüte-Verordnung wurde notwendig, um EU-rechtliche Regelungslücken zu schließen, technischen Weiterentwicklungen zu entsprechen und eine bundeseinheitliche Umsetzung des Milchgüterechts zu gewährleisten. Der DBV hat seine Mitglieder über die wichtigsten Änderungen laufend informiert. Das nächste halbe Jahr gilt es aus Sicht des DBV zu nutzen, um Milcherzeuger, Molkereien. Labore und Tierärzte auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten.