Fr, 05.02.2021
Niederlande verlängern Aufstallungspflicht
Info Geflügel
(AgE) Landwirtschaftsministerin Schouten hat jetzt die seit 23.10.2020 geltende Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe verlängert. Vor allem in Frankreich und Deutschland würden weiterhin viele von der Geflügelgrippe betroffene Betriebe gemeldet. Außerdem seien seit Jahresbeginn Infektionen mit dem hochpathogenen Virus in größeren Betrieben in Dänemark, Schweden, Ungarn, Polen, der Ukraine, Litauen und Nordirland gemeldet worden. Außerdem weist die Ministerin darauf hin, dass die Krankheit nach Einschätzung von Experten weiter unter den in den Niederlanden lebenden Wildvögeln verbreitet sein dürfte. Schouten hebt hervor, dass mit der Verlängerung der Aufstallungspflicht die 16-wöchige Ausnahmeregelung für die Vermarktung von Freilandeiern am 11. Februar endet. Bis dahin dürften Eier aus Betrieben mit Freilandhaltung trotz der Aufstallungspflicht noch als Freilandware verkauft werden. Danach müssten die Eier als Ware aus Bodenhaltung und damit zu niedrigeren Preisen angeboten werden. In den Niederlanden wurde die Geflügelgrippe des Typs H5 zuletzt am 5. Januar auf einem Putenbetrieb in Moergestel festgestellt. Die dort eingerichteten Sperr- und Beobachtungsgebiete gelten noch bis Samstag dieser Woche.