Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mo, 08.02.2021

Aufhebungen der Sperrbezirke in den Landkreisen CLP, OL und VEC

Info Geflügel

Der Landkreis Cloppenburg hat mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung vom 05.02.2021 zur Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich der Gemeinde Emstek – hier zum HPAI H5N8-Ausbruch vom 16.01.2021 – am 06.02.2021 veröffentlicht und am 08.02.2021 um 0.00 Uhr in Kraft getreten ist. Mit der Aufhebung des Sperrbezirks geht dieses Gebiet in das Beobachtungsgebiet über. Es gelten dann die Regelungen für das Beobachtungsgebiet. Der Landkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass davon die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zu den AI-Ausbrüchen in der Gemeinde Lastrup sowie für das Anschluss-Beobachtungsgebiet zum Landkreis Oldenburg (Ausbruch in der Gemeinde Wardenburg) unberührt bleiben.

Im Landkreis Cloppenburg laufen derzeit die Aufhebungsuntersuchungen für die Beobachtungsgebiete. Aufgrund der hohen Viruslast in der Umwelt wird jeder Wirtschaftsgeflügelhalter, der in einem Beobachtungsgebiet liegt, angefahren, um Falltiere zu beproben. Der Landkreis möchte damit ausschließen, dass mit den bevorstehenden Aufhebungen der Beobachtungsgebiete Geflügelbestände, die bei einem möglichen Viruseintrag keine Klinik zeigen, unbemerkt bleiben. Diese Untersuchungen laufen unabhängig von den regelmäßigen Falltierbeprobungen in Geflügelbetrieben, die in einem Sperrbezirk liegen.

Der Landkreis Vechta hat mitgeteilt, dass der Anschlusssperrbezirk zum AI-Ausbruch in der Gemeinde Emstek (s.o.) am 08.02.2021 um 0.00 Uhr aufgehoben wurde. In dem entsprechenden Gebiet gelten nunmehr bis auf Weiteres die Vorschriften des Beobachtungsgebietes gelten.

Der Landkreis Oldenburg hat mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Sperrbezirks IV – hier zum HPAI H5N8-Ausbruch vom 13.01.2021 in der Gemeinde Wardenburg – am 05.02.2021 in Kraft getreten ist. Mit der Aufhebung des Sperrbezirks ist dieses Gebiet in das Beobachtungsgebiet II übergegangen, das am 19.01.2021 eingerichtet wurde. Es gelten dann die Regelungen für das Beobachtungsgebiet.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Emsland, Cuxhaven, Vechta und Zweckverband Jade-Weser zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Emsland und Zweckverband Jade-Weser werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.

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