Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 12.02.2021

Klarheit zur 16-Wochen-Regelung

Info Geflügel

(dgs) Wieder einmal müssen Freilandlegehennen aufgrund der Aufstallungspflicht, bedingt durch das deutschlandweite Geflügelpestgeschehen, im Stall bleiben. Risikobasierte Aufstallungsanordnungen für Freilandlegehennenhaltungen wurden ausgesprochen und die 16-Wochen-Regelung gemäß Anhang II der EU-Vermarktungsnorm für Eier (VO589/2008), die eine begrenzte Weitervermarktung als Eier aus Freilandhaltung erlaubt, kam zur Anwendung.

Ein Freilandbetrieb, der während einer andauernden Stallpflicht neue Junghennen einstallt, behält seinen Freilandstatus für diese Herde für maximal 16 Wochen. Die übliche Eingewöhnungszeit ohne Freilandzugang ist in diese 16 Wochen einzurechnen.

Ein Freilandbetrieb, der während einer mehr als 16 Wochen anhaltenden Aufstallungspflicht zur Bodenhaltung umregistriert wird, kann bei Neueinstallung wieder zur Freilandhaltung zurückregistriert werden. Für einen Legehennenstall, der zu Beginn der Stallpflicht nicht oder als Bodenhaltung registriert ist, ist keine Um- oder Neuregistrierung als Freilandhaltung möglich.

Nach einem aktuellen Auslegungshinweis der EU-Kommission ist eine mehrmalige Anwendung der 16-Wochen-Regelung auf dieselbe Herde in der konventionellen Haltung zulässig, soweit auf epidemiologischer Ebene kein Zusammenhang zwischen den Aufstallungsanordnungen vorliegt. In der ökologischen Haltung greift die Regelung, dass den Hennen ein Drittel ihrer Lebenszeit Auslauf gewährt werden muss.

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