Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 07.04.2021

Wildschweinebejagung weiterhin rechtlich abgesichert

Wie das BMEL mitgeteilt hat, können die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ rechtssicher anordnen. Damit dies möglich wurde, hatte Bundesministerin Julia Klöckner bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Da Dringlichkeitsverordnungen nach dem Tiergesundheitsgesetz jedoch nur befristet gelten und die Regelung mit Ablauf des 9. April 2021 ihre Gültigkeit verlieren würde, hat der Bundesrat zugestimmt, diese Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können. Die zuständigen Behörden können somit weiterhin mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ fortfahren.

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