Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 02.12.2022

Abgabe von Eiern bis zum 28. Tag erlaubt

Nach der bisherigen EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung EU 853/2004 darf die Abgabe von Eiern an Verbraucher längstens 21 Tage nach dem Legen erfolgen. Zum 8. Dezember 2022 tritt eine Änderung dieser Verordnung dahingehend in Kraft, dass die Abgabe von Eiern an Verbraucher nun bis zum 28. Tag nach dem Legen gestattet ist. Die Verordnungsänderung gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Als Begründung wird angeführt, dass nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier das Mindesthaltbarkeitsdatum bei 28 Tagen nach dem Legedatum liegt (EU-VO 589/2008, Artikel 13), um das Vorgehen in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. In den Erwägungsgründen zur Änderung dieser Vorgaben führt die EU-Kommission an, dass der Abgabestopp ab dem 21. Tag nach dem Legedatum „… „zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel beitragen würde, da diese Eier zum selben Zeitpunkt aus dem Verkauf genommen würden, an dem ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft. Eine Verlängerung dieses Zeitraums von 21 auf 28 Tage würde die Lebensmittelverschwendung erheblich reduzieren.“

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