Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 10.01.2024

Korrektur: Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn

In unserer Meldung am 03.01.2024 wurden die erforderlichen Meldungen im Januar aufgezählt. Es wurde fälschlicherweise geschrieben, dass in der staatl. Antibiotikadatenbank (TAM HIT) noch eine Tierhalterversicherung notwendig sei. Dies ist nicht mehr der Fall. Bis zum 14. Januar müssen Tierhalter Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandsveränderungen melden. Die Meldung der eingesetzten Antibiotika übernimmt der Tierarzt. Falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter jedoch die Nullmeldung vornehmen. Auch bei QS ist nun der Tierarzt verpflichtet, die Nutzung von Antibiotika in der Datenbank einzutragen. Auch hier ist der Tierhalter jedoch dazu verpflichtet, die Bestätigung einer Nullmeldung abzugeben, falls keine Antibiotika angewendet wurden. Diese Bestätigung kann, auf Wunsch des Landwirts, auch vom Bündler oder vom Tierarzt übernommen werden.

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