Do, 28.03.2024
Neues Biosicherheitskonzept für Geflügel-Betriebe
Angesichts der ganzjährigen Ausbrüche von Geflügelpest durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) bleibt vorerst nichts anderes übrig, als weiterhin die Biosicherheitsstandards einzuhalten. Ein erfolgversprechender Ansatz dafür bietet das neue Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe. Ziel der am 27.02.2023 gegründeten „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht und nationale Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Das Konzept zur Umsetzung von betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen ist in zehn Handlungsbereiche gegliedert, mit Hilfe dessen der Tierhalter betriebsindividuell prüfen kann, ob er diesen Anforderungen gerecht wird. Für die meisten Handlungsbereiche wird zwischen „baulichen Gegebenheiten“ und „Management“ unterschieden. Für jeden der Bereiche werden die entsprechenden Vorgaben der geltenden nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen dargestellt. Teilweise sind „Empfehlungen“ formuliert, sofern rechtliche Vorgaben fehlen. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann so ein betriebsindividuelles Management zur Seuchenprävention erarbeitet werden. Das Konzept finden sie hier: https://lmy.de/gaVk