Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 28.03.2024

ML veröffentlich Erlass zu Abzugregelung für Hemmstoffe bei Teilmengenabholungen

Nach Gesprächen von Landvolk, Landesvereinigung und Molkereien mit dem Ministerium für Landwirtschaft wurde ein Erlass zu Hemmstoffabzügen bei der Rohmilch verfasst. Ab sofort ist bei mehreren positiven vorliegenden Untersuchungsergebnissen der Milch eines Milcherzeugers in einem 24-Stunden-Zeitraum nur ein positiver Befund bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Dadurch wird nur ein Hemmstoffabzug nach § 32 (2) RohmilchGütV vorgenommen. Die in diesen Fällen ungerechtfertigten Mehrfachabzüge sind so in Zukunft verhindert.

Es bleibt jedoch die Pflicht der Abnehmer, nach einem positiven Schnelltestergebnis der Milchsammelwagen (MSW)-Milch eine weitere Abholung der Milch bei den Milcherzeugern schnellstmöglich zu unterbinden und generell Kontaminationen zu verhindern.

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