Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Mi, 24.04.2024

Fleischherkunft bald Pflichtangabe für Restaurants in Schweden

(AgE) In Zukunft sollen Restaurants und Catering-Firmen in Schweden Auskunft darüber geben, woher das Fleisch in den servierten Mahlzeiten stammt. Entsprechende Vorschriften soll die nationale Lebensmittelbehörde ausarbeiten. Diese sollen bis spätestens 15. Dezember 2024 als Entwurf vorliegen. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Kundschaft über das Herkunftsland von frischem, gekühltem, gefrorenem und gehacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch zu informieren. Der Verwaltungsaufwand soll sowohl für die Unternehmen als auch für die Kommunen möglichst gering sein und viel Flexibilität bei den Angaben zulassen. Schwedens Landwirtschaftsminister Peter Kullgren begründete den Vorstoß damit, dass Verbraucher ausreichend Informationen benötigen, um fundierte Entscheidungen über ihr Essen treffen zu können. Für abgepacktes Fleisch, das in Lebensmittelgeschäften gekauft werde, gebe es bereits gemeinsame EU-Regeln zur Herkunftsangabe, aber die entsprechenden Vorgaben für serviertes Fleisch in Restaurants oder beim Catering fehlten noch. Laut dem Agrarressort wurde die nationale Regulierung nun angestoßen, weil die von der EU-Kommission angekündigte Überarbeitung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung bisher nicht erfolgt sei.

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