Fr, 26.04.2024
Keine Einzelfall-Genehmigungen für Glyphosat-Anwendung im Grünland nötig
Das Bundeskabinett hat am 24. April die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Dies war nötig, da das Glyphosat-Anwendungsverbot der alten PflSchAnwV mit der Wiederzulassung des Wirkstoffes auf EU-Ebene gestrichen werden musste.
In einem ersten Entwurf der neuen Verordnung war eine Pflicht zur „Einzelfallbezogenen Ausnahmegenehmigung beim Einsatz (von Glyphosat) im Grünland“ vorgesehen.
Nachdem sich Bauernverbände auf Kreis- Landes- und Bundesebene gegen diese willkürliche Benachteiligung der Grünland-Bewirtschaftung eingesetzt hatten, wurde dieser Absatz wieder entfernt, sodass es keine weiteren Einschränkungen für den Glyphosat-Einsatz im Grünland gibt.
Wichtig: Alle weiteren Einschränkungen, welche bereits zuvor Teil der PflSchAnwV waren, gelten weiterhin (z.B. Verbot flächigen Einsatzes im Grünland oder Anwendungsverbot in bestimmten Gebietskulissen).