Mo, 13.05.2024
Aufhebung der Kükenerlasse von 2016 im ökologischen Landbau in Niedersachsen
Das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) teilt mit, dass die niedersächsischen Erlasse vom 12.07.2016 und 23.08.2016, welche sich mit den Anforderungen zum Einsatz von Bio-Küken und der maximalen Besatzdichte in ökologischer Legehennenhaltung befassen, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden. Die Erlasse sollten die Einhaltung der alten EG-Öko-Basisverordnung ((EG) 834/2007) sichern.
Wichtig: Alle Regelungen der EU-Öko-Basisverordnung ((EU) 2018/848) sind davon unbetroffen und gelten weiterhin.