Mi, 22.05.2024
Länder kritisieren Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
(AgE) Mehrere Bundesländer sind unzufrieden mit dem aktuellen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir fordern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg eine „umfassende Überarbeitung“ des Gesetzes. Sie drängen darauf, die Meldepflicht für schweinehaltende Betriebe um mindestens ein Jahr zu verschieben oder ganz aufzuheben, um Bürokratie abzubauen, da es bereits privatwirtschaftliche Modelle gibt. Das Gesetz verlangt, dass Mastschweinebetriebe bis zum 1. August 2024 ihre Haltungsform melden und innerhalb von zwei Monaten eine Kennziffer erhalten. Die Länder kritisieren die Umsetzung als schwierig und bemängeln, dass das Gesetz ohne ausreichende Berücksichtigung ihrer Bedenken in Kraft getreten ist. Es trat im August 2023 in Kraft und betrifft vorerst nur frisches Schweinefleisch, mit einer geplanten Ausweitung auf weitere Tierarten und Produkte.