Mi, 29.05.2024
DBV kritisiert Tierschutz-Novelle
Das Bundeskabinett hat vergangenen Freitag kurzfristig den Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes verabschiedet, welcher noch vor der Sommerpause dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Der DBV hat sich im Zuge der Vorstellung bereits deutlich geäußert, dass das Tierwohl für unsere Landwirte höchste Priorität hat, aber die Vorschläge des BMEL wenig praktikabel sind und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig. Ausgerechnet jetzt sollen den Landwirten mit dieser Novelle weitere nationale Sonderwege und bürokratische Lasten ohne Zusatznutzen für den Tierschutz aufgebürdet werden. Das steht im deutlichen Widerspruch zu Ankündigungen von Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirte. Der DBV setzt jetzt auf das parlamentarische Verfahren und hofft, dass dort mit Sachverstand vernünftige Lösungen gefunden werden. Das Gesetz wird am 5. Juli 2024 im Plenum des Bundesrates behandelt und soll voraussichtlich Ende des Jahres im zweiten Durchgang abgeschlossen werden. Die Kabinettsfassung wird derzeit vom DBV überprüft und im weiteren Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens wird er gemeinsam mit den Landesbauernverbänden kritisch Stellung beziehen.
Die gemeinsame Unterschriftenaktion des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes läuft weiterhin. Ihre aktive Teilnahme ist von größter Bedeutung! Informationen zur Aktion und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht