Mi, 29.05.2024
Niedersächsiches Biosicherheitskonzept und Biosicherheitsberatungen
(Nds. TSK, LV) Der Schutz Ihres Schweinebestandes vor dem Eintrag von Tierseuchen und anderen Krankheitserregern kann durch Biosicherheitsmaßnahmen deutlich verbessert werden. Dieses ist nicht nur wichtig für den eigenen Betrieb, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, die Bestände in der Nachbarschaft vor den Verboten zur Verbringung von Schweinen zu schützen. Nach dem Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) ist nicht nur der Tierbestand mit Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen, sondern diese Maßnahmen sind auch zu dokumentieren, und es sind Verfahren zu beschreiben, die im Bestand zu ergreifen sind.
Mit dem „Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ steht Tierhaltern, Tierärzten und Behörden eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Bestandteil dieses Konzeptes ist ein Biosicherheitsmanagementplan, in dem betriebsindividuell alle auf dem Betrieb umgesetzten und erforderlichen Management- sowie physischen Maßnahmen zur Verringerung des Risikos der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Seuchen schriftlich fixiert werden können. Tierhaltern wird empfohlen, den Biosicherheitsmanagementplan gemeinsam mit dem Hoftierarzt im tierärztlichen Beratungsgespräch zu erarbeiten.
Aktuell informiert die Niedersächsische Tierseuchenkasse (Nds. TSK) alle in Niedersachsen und Bremen ansässigen Halterinnen und Halter von Schweinen über folgende Beschlüsse des Nds. TSK-Vorstandes: Ab dem 01.01.2026 ist mit dem Entschädigungsantrag beim Seuchenausbruch auch der Biosicherheitsmanagementplan vorzulegen. Liegt dieser nicht vor, werden die Leistungen der Tierseuchenkasse bis zu 25 % gekürzt. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsberatungen durch geschulte praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie landwirtschaftliche Fachberaterinnen und Fachbeachberater werden vom 01.05.2024 an unter bestimmten Voraussetzungen finanziert.
Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Hoftierärztin oder Ihrem Hoftierarzt in Verbindung, um einen Termin für die gemeinsame Erstellung eines Biosicherheitsmanagementplans nach dem „Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ zu erstellen. Für Rückfragen steht Ihnen die Niedersächsische Tierseuchenkasse oder Ihr zuständiges Veterinäramt gerne zur Verfügung.
Das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“, weiterführende Informationen sowie eine Liste der geschulten TierärztInnen und landwirtschaftlichen FachberaterInnen finden Sie auf der Homepage der Nds. TSK: https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html.