Fr, 14.06.2024
Ukraine: Neue Handelsregelungen in Kraft
Seit dem 06. Juni sind die neuen Regelungen für den Agrarhandel der Ukraine mit der Europäischen Union in Kraft. Diese enthalten im Unterschied zu den Vorgängerregelungen allerdings Einschränkungen bei den Erleichterungen. Zum Beispiel ist jetzt der Import bestimmter Agrarprodukte gedeckelt. Nach der Zustimmung durch das EU-Parlament Ende April segnete schließlich auch der Rat nach einigem Hin und Her am 13. Mai endgültig die Verlängerung der sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen um ein weiteres Jahr ab. Zunächst hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die ukrainischen Lieferungen für Zucker, Geflügelfleisch und Eier zu begrenzen. Auf Druck wurde diese Liste dann noch um Mais, Hafer, Getreidegrütze sowie Honig erweitert. Sobald die Liefermengen von diesen Produkten das durchschnittliche Importniveau der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie von 2022 und 2023 überschreiten, sollen Zölle erhoben werden. Mit der Ukraine werden zur Zeit seitens der Kommission offenbar schon intensiv Gespräche über eine dauerhafte Liberalisierung des Handels vorbereitet.