Fr, 21.06.2024
Eierimporte aus der Ukraine: Zölle bald wieder aktiv
(AgE) Die „Notbremse“ im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen gegenüber der Ukraine ist erstmals in Kraft getreten. Konkret geht es um Hafer. Das bedeutet, dass für betroffene Erzeugnisse wieder Zölle erhoben werden. Erstmals hat die Europäische Kommission die am 6. Juni in Kraft getretene „Notbremse“ aktiviert, um Agrareinfuhren aus der Ukraine zu begrenzen. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte auf Anfrage von AGRA Europe die Gerüchte, dass auch die maximal zulässige Einfuhr ukrainischer Eier vor wenigen Tagen erreicht wurde. Aktuell arbeite die Behörde an einer entsprechenden Verordnung. Sobald die zulässigen Einfuhrmengen für Güter überschritten sind, hat die Brüsseler Behörde 14 Tage Zeit, um über eine Durchführungsverordnung die Notbremse für das Produkt – in diesem Fall Eier – zu aktivieren.