Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 21.06.2024

Information des LAVES zur bevorstehenden Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Niedersachsen: Mitteilung der Haltungsformen bis 1. August 2024 über Online-Portal des LAVES ab Anfang Juli möglich

Das LAVES hat die Verbände über das in Niedersachsen ab Anfang Juli vorgesehene Verfahren zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) informiert. Die Kennzeichnungspflicht gemäß des TierHaltKennzG gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt.

Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind ab Anfang Juli aufgefordert, bis zum 01. August 2024 ihre Meldeverpflichtungen zum neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichen dem LAVES als in Niedersachsen zuständiger Behörde mitzuteilen. Sie erhalten daraufhin innerhalb von zwei Monaten nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise eine Kennnummer, welche die Haltungsform belegt. Diese Kennnummer dient ab 01.08.2025 als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle.

Das LAVES arbeitet gegenwärtig mit Hochdruck daran, den Tierhaltern zur Arbeitserleichterung bis Anfang Juli ein elektronisches Mitteilungsportal zur Verfügung zu stellen, sodass dann innerhalb von vier Wochen die Meldung erfolgen kann.

Zudem kann der Tierhalter der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank mit einem „Klick“ zustimmen, sodass seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden. Weitere notwendige Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere sind in dem Mitteilungsportal einzugeben. Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise sind dort ebenfalls hochzuladen.

Abschließend ist eine der fünf Haltungsformen anzugeben, in der die Mastschweine gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/

bzw.

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-allgemeines-233077.html

Hier stehen bereits viele Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zur Verfügung und ab Anfang Juli 2024 auch das elektronische Mitteilungsportal, um der Meldepflicht bis zum 01.08.2024 nachkommen zu können.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen stehen dem LAVES keine Adressdaten von den betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern zur Verfügung, sodass diese nicht direkt angeschrieben werden können!

Anmerkungen:

Die Bundesländer haben (zu) lange Zeit über die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bisher ergebnislos debattiert. Ursprünglich von einigen Bundesländern wie z. B. Niedersachsen einmal angedachte schlanke Lösungen über die Beauftragung bereits vorhandener Organisationen wie z. B. die ITW bzw. QS wurden aufgrund rechtlicher Bedenken anderer Bundesländer wieder verworfen. In vielen Bundesländern ist bis jetzt noch gar nicht festgelegt, welche Behörde dort jeweils zuständig sein soll.

Niedersachsen ist nun das erste Bundesland, das den Mastschweinehaltern Anfang Juli ein Online-Verfahren zur Erfüllung der Meldeverpflichtung anbietet. Allerdings ist die verbleibende Zeit angesichts der bevorstehenden Arbeitsbelastung zur Ernte in den Betrieben sicherlich knapp.

Wie die Umsetzung in der Schlacht- und Verarbeitungsstufe sowie im Lebensmitteleinzelhandel ab 01. August 2025 erfolgen kann, ist derzeit noch völlig offen. Dann wird sich zeigen, ob das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eine praxisgerechte Lösung für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung darstellt oder ob es zu einem „Rohrkrepierer“ wird. Letzteres befürchten nicht nur die Verbände, sondern auch 10 Landesagrarminister, die dies Bundesminister Özdemir Mitte Mai in einem gemeinsamen Brief mitgeteilt haben.

(21.06.2024)

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