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Mi, 03.07.2024

Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung: Optionsmodell definiert Zuständigkeiten neu

(ML) Mit dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, wurde vor zehn Jahren das Antibiotikaminimierungskonzept in der Tierhaltung in Deutschland eingeführt. Für die Kontrolle der Umsetzung des auf einem Ampelsystem für rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe basierenden Konzeptes waren zu Beginn das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und zuletzt die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Jetzt definiert das Land in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Zuständigkeit durch ein Optionsmodell neu.

Künftig liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung beim LAVES. Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) – unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können.

Die Voraussetzungen hierfür sind in einem zwischen dem ML, den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES abgestimmten Kriterienkatalog festgelegt. Danach müssen in dem beantragenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt zum Beispiel mindestens 1.000 Tierhaltungen, für die das Antibiotikaminimierungskonzept (siehe www.laves.niedersachsen.de) gilt, ansässig sein. Des Weiteren muss die kommunale Veterinärbehörde über ausreichend tierärztliches Personal mit für die Aufgabenwahrnehmung notwendiger fachlicher Qualifikation verfügen.

Um einen landesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, werden für die Aufgabenwahrnehmung die Arbeitsabläufe für alle Kontrollbehörden einheitlich festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Nutzung einer geeigneten Datenbank und die Teilnahme der Kontrollbehörden an einem Expertengremium zum Austausch und zum Abstimmen des weiteren gemeinsamen Voranbringens der Antibiotikaminimierung in Niedersachsen.

Durch diese Neuorganisation mit einem steten Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten werden die Vorteile einer zentralen Aufgabenwahrnehmung durch eine Landesbehörde mit denen einer fachübergreifenden bzw. gebündelten Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte miteinander verknüpft. Auf diese Weise soll das Antibiotikaminimierungskonzept zukunftsweisend weiterentwickelt werden.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Seit Einführung des Antibiotikaminimierungskonzeptes sank der Verbrauch an Antibiotika in der Tiermedizin insgesamt um über 50 Prozent. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Impfungen zugenommen haben, vermehrt Einzeltiere und nicht nur Tiergruppen behandelt werden und so der Einsatz von Medikamenten spürbar abgenommen hat. Andererseits wird es immer schwieriger und herausfordernder, diese gute Entwicklung weiter fortzusetzen. Als Land mit den meisten Nutztieren in Deutschland kommt Niedersachsen bei der Antibiotikaminimierung eine besondere Bedeutung zu. Die Kontrolle und Beratung zum Einsatz von Antibiotika sind aufwändig und müssen durch spezialisierte Fachkräfte durchgeführt werden, die wir seit vielen Jahren am LAVES haben. Diese können die Kommunen vor Ort bei Bedarf unterstützen. Das Optionsmodell ermöglicht darüber hinaus, dass die kommunalen Veterinärbehörden Erkenntnisse einbringen, die sie durch Synergieeffekte zwischen der Antibiotikaeinsatz-Überwachung und der Kontrolle insbesondere nach Tiergesundheits- und Tierschutzrecht erzielen.“

Die vollständige Pressemitteilung des ML finden Sie unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/antibiotikaeinsatz-in-der-nutztierhaltung-optionsmodell-definiert-zustandigkeiten-neu-233510.html

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