Di, 02.07.2024
Geflügelpest in der Grafschaft Bentheim: Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten
(ML, LK Grafschaft Bentheim) Die hochpathogene Geflügelpest (aviäre Influenzavirus vom Subtyp H7) wurde in einem Betrieb mit rund 90.000 Legehennen in der Grafschaft Bentheim festgestellt. Dies haben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) heute (02.07.2024) ergeben. Der Landkreis hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet und führt Untersuchungen in Nachbarbetrieben durch. Die Tiere wurden entsprechend den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts tierschutzgerecht getötet.
Die Bestätigung der hochpathogenen Virus-Infektion führt nun zur Umsetzung weitreichender Schutzmaßnahmen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Die zunächst angeordnete vorläufige Sperrzone wird aufgehoben. Stattdessen werden rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst somit große Teile der Obergrafschaft und reicht bis nach Nordhorn. Benachbarte niederländische Regionen, u.a. Denekamp, liegen ebenfalls in dieser Zone. Eine neue tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt und tritt am morgigen Mittwoch, 03. Juli 2024, in Kraft.
Rund 1,5 Millionen Tiere und 317 Betriebe sind in Restriktionszonen betroffen
In der Schutzzone liegen 14 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 232.300 Tieren. Im Bereich der Überwachungszone befinden sich weitere 303 Betriebe mit rund 1.265.000 Tieren. Insgesamt sind damit in den Restriktionszonen über 1.497.300 Tiere und 317 Betriebe betroffen. Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen verboten. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet.
Der betroffene Betrieb in Bad Bentheim, in dem das Virus ausgebrochen ist, hatte rund 91.000 Tiere gehalten. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung am gestrigen Montagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde im betroffenen Betrieb mit der Reinigung und Desinfektion begonnen.
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die für die betroffenen Tiere meist tödlich endet. Um die Ursache des Ausbruchs sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen, werden seitens des Grafschafter Veterinäramtes epidemiologische Ermittlungen vorgenommen. Sollte kein neuer Fall der Geflügelpest in der Grafschaft auftreten, kann die Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes in Bad Bentheim aufgehoben werden. Dieser Bereich geht dann in die Überwachungszone über, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Tierseuchen-Logistikzentrum wird hochgefahren
Kurzfristig wird zur Bekämpfung der Geflügelpest das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim in Nordhorn-Klausheide hochgefahren. Die große Halle, in der sonst Flugzeuge stehen, ist voraussichtlich ab Mittwoch, 03. Juli 2024, einsatzbereit und dient als Dreh- und Angelpunkt für ein effektives Krisenmanagement. Dort werden dann die tierärztlichen Untersuchungsteams mit Material ausgerüstet, Proben entgegengenommen sowie Ausrüstung und Fahrzeuge gereinigt und dekontaminiert.
Ministerium appelliert an niedersächsische Betriebe: Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten!
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) appelliert an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten – etwa eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – bemerken, sollten sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden. Bisher gab es 2024 zwei Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Betrieben: Im Januar wurde die anzeigepflichtige Seuche in einer Putenhaltung im Landkreis Emsland und in einer Legehennen-Freilandhaltung im Landkreis Northeim festgestellt. Bei Wildvögeln wurde der jüngste Nachweis in Niedersachsen im März bei einer Möwe im Landkreis Friesland (Wangerooge) festgestellt. Im Jahr 2023 waren insgesamt 17 Betriebe mit rund 220.700 Tieren betroffen.
Das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ bietet eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit
https://www.ndstsk.de/1259_Biosicherheitskonzept%20Gefluegel.html
Das Infoblatt „Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen“ gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahamen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen:
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter