Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 10.07.2024

Ab dieser Woche können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im Internetportal des LAVES melden

Laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) müssen alle deutschen Schweinemäster, die ihre Tiere zur Schlachtung abgeben, die Haltungsform ihrer Ställe zum 1. August 2024 melden. Ab Anfang dieser Woche können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im zugehörigen Internetportal des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden.

Wie bereits an dieser Stelle berichtet, müssen sich Schweinemäster in dem Portal zunächst einmal mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN), ausweisen. Sie können dann der Verwendung der Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen, um die Adressdaten automatisiert auszufüllen. Alternativ müssen diese sonst händisch eingegeben werden.

Je nach Betriebskonstellation müssen sie dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen – u.a. die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung, Tierzahlen, Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise.

Das LAVES hat eine ausführliche Beschreibung zur Meldung erstellt und auch eine Hotline eingerichtet. Diese Informationen, eine FAQ-Liste und auch eine sehr detaillierte Beschreibung der Kriterien je Haltungskategorie finden Sie auf der Seite des LAVES unter www.laves.niedersachsen.de

Bitte beachten Sie vor der Meldung zum THKG folgende Hinweise des LAVES:

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