Mi, 10.07.2024
Ab dieser Woche können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im Internetportal des LAVES melden
Laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) müssen alle deutschen Schweinemäster, die ihre Tiere zur Schlachtung abgeben, die Haltungsform ihrer Ställe zum 1. August 2024 melden. Ab Anfang dieser Woche können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im zugehörigen Internetportal des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden.
Wie bereits an dieser Stelle berichtet, müssen sich Schweinemäster in dem Portal zunächst einmal mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN), ausweisen. Sie können dann der Verwendung der Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen, um die Adressdaten automatisiert auszufüllen. Alternativ müssen diese sonst händisch eingegeben werden.
Je nach Betriebskonstellation müssen sie dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen – u.a. die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung, Tierzahlen, Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise.
Das LAVES hat eine ausführliche Beschreibung zur Meldung erstellt und auch eine Hotline eingerichtet. Diese Informationen, eine FAQ-Liste und auch eine sehr detaillierte Beschreibung der Kriterien je Haltungskategorie finden Sie auf der Seite des LAVES unter www.laves.niedersachsen.de
Bitte beachten Sie vor der Meldung zum THKG folgende Hinweise des LAVES:
- Dokumente, die für die THKG-Meldung notwendig sind, sollten im Vorfeld in elektronischer Form vorliegen. Erlaubt sind das PDF-Format und auch Bilder, die im JPG, JPEG, PNG-Format vorliegen müssen. Unabhängig vom Format darf die Dateigröße 10MB pro Datei nicht überschreiten.
- Überprüfen Sie die Adressdaten, die das LAVES aus Hi-Tier abruft, sofern sie der Datennutzung zugestimmt haben.
- Legen Sie im Anschluss den Standort für Ihren zu meldenden Stall an. An einem Standort können mehrere Ställe stehen.
- Im nächsten Schritt legen Sie unter dem angelegten Standort einen Stall an und nehmen dort die THKG-Meldung vor. Falls es mehrere Ställe an einem Standort gibt, erfassen Sie die anderen Ställe ebenfalls unter diesem Standort. Für den Fall, dass mehrere Ställe an einem Standort erfasst werden, ist ein Lageplan verpflichtend mit hochzuladen.
- Wenn Sie mehrere Standorte haben, verfahren Sie für die anderen Standorten auf die gleiche Art und Weise. Es können beliebig viele Standorte angelegt werden.
- Wenn Sie weitergehende Fragen zur Erfassung haben, wenden Sie sich an die Laves-Hotline unter der Nummer 0441-57026-333.