Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Mi, 17.07.2024

Gemeinsam die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Gebieten mitnehmen – Lebensmittel nicht in der Natur entsorgen

(ML) Mit Beginn der Ferienzeit und den steigenden Reiseaktivitäten wächst auch die Gefahr der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese Viruserkrankung stellt keine Gefahr für die Gesundheit des Menschen, jedoch eine erhebliche Bedrohung für Haus- und Wildschweine dar. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, appelliert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium an Reisende, die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Da die Seuche selbst durch kleine Mengen virushaltiger Lebensmittel übertragen werden kann, sollen weder unverpacktes frisches Schweinefleisch noch unverpackte Schweinefleischerzeugnisse, wie Wurst oder Schinken, aus ASP-betroffenen Regionen mitgenommen werden. Das ASP-Virus kann in den Lebensmitteln über Wochen und Monate infektiös bleiben. Beim Picknick im Grünen oder bei der Rast an Autobahnen oder Landstraßen sollen keinesfalls Speiseabfälle in der Natur entsorgt werden. Speisereste sind ausschließlich in verschlossene Müllbehälter zu werfen. Da das Virus auch über Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Fahrzeuge weiterverbreitet werden kann, sollten sich Reisende und Transporteure, die sich in ASP betroffenen Gebieten bzw. Ländern aufgehalten haben, besonders verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten. Dazu gehören eine gründliche Reinigung und Desinfektion. Insbesondere gilt dies auch für Jagdreisende.

Spaziergänger, die Wildschweine mit einem auffälligen Verhalten oder verendete Wildschweine entdecken, sollen dies umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt melden. Hundehalter müssen darauf achten, dass sie ihre Tiere von Wildschweinen fernhalten, um eine mögliche Übertragung des Virus zu verhindern, und das Wild nicht aufscheuchen. In ASP-betroffenen Regionen kann eine Leinenpflicht angeordnet sein.

Landwirtschaftliche Betriebe haben im Hinblick auf die ASP strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die schwarzwildsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern. Das Biosicherheitskonzept und der Leitfaden „Einfriedung Schweine haltender Betriebe“ sind auf der Internetseite tierseucheninfo.niedersachsen.de unter der Rubrik Tierseuchenbekämpfung abrufbar.

Schweine haltende Betriebe sollten insbesondere folgende Punkte beachten:

  1. Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden.
  2. Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus infizierten Zonen, bzw. Sperrzonen.
  3. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.

Weitere Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik Themen-Tiergesundheit&Tierschutz-Tierseuchenbekämpfung abrufbar

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