Fr, 19.07.2024
Tierseuchenvorsorge und Öffentlichkeitsarbeit – zwei Dinge, die unter Einhaltung von simplen Vorsorgemaßnahmen durchaus vereinbar sind, aber nur dann!
Viele Tierhalter sind heute erfreulicherweise sehr aktiv und schaffen Transparenz durch Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Führungen von Besuchergruppen in ihren Betrieben. Das Landvolk appelliert hierzu und begrüßt das ausdrücklich!
Bitte achten Sie in den Betrieben aber genau auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Mit Straßenkleidung dürfen keine Besucher in die Ställe gelassen werden. Dazu gehören z.B. auch Futtertische oder der Verkehrsbereich vor den Ställen.
Aktuell sind in allen Medien – insbesondere auch auf den Social Media-Kanälen – Berichte mit Fotos im Umlauf, auf denen Besucher wie z.B. Politiker oder andere Personen und Personengruppen ohne jegliche grundlegende Schutzmaßnahmen wie Überziehschuhe und Overalls in den Ställen herumlaufen und sich vor den Tieren ablichten lassen. Anschließend wird dies dann über die neuen Medien kundgetan. Solche Fotos werden von Fachleuten weltweit aufmerksam verfolgt und liefern den Nachweis über den Standard auf unseren Betrieben quasi frei Haus.
Aus aktuellem Anlass weist die Tierseuchenkasse darauf hin, dass ein Betrieb, der nachweislich so mit Besuchern umgeht und damit gegen Rechtsvorschriften verstößt, im Seuchenfall Kürzungen bei den Entschädigungen und Beihilfen von der Tierseuchenkasse bekommen wird! Das sehen sowohl das nationale als auch das EU-Tiergesundheitsrecht ausdrücklich vor. Da dies einigen Betriebsleitern und Besuchern offensichtlich nicht bewusst ist, geben wir den Hinweis der Tierseuchenkasse mit Verweis auf die Rechtslage noch einmal an dieser Stelle weiter.
Ganz abgesehen von dem vermeidbaren Schaden für Ihren Betrieb sollte man sich immer bewusst sein, dass der Schaden der mitbetroffenen Betriebe und Branche in Ihrer Region bzw. in ganz Deutschland immens ist.
Bedenken Sie, dass sich die Tierseuchenerreger z.B. der BHV1, Geflügelpest und Afrikanischen Schweinepest in allen Regionen Deutschlands vor der Haustür befinden. Bereits das Einhalten von einfachsten Biosicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen sauberer Overalls und Schutzschuhe durch Sie und die Besucher, kann Ihre Betriebe vor großen und vermeidbaren Schäden bewahren. Overalls und Schutzschuhe, die auch als Einwegwaren auf dem Markt erhältlich sind, sollten in ausreichender Anzahl auf Ihren Betrieben zur Verfügung stehen. Ohne das Tragen von Schutzkleidung dürfen Sie und Ihre Besucher nicht in den Stall gehen!
Weitere Informationen zur Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie im Detail hier:
Schweine und Geflügelhaltungen
https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit-allgemein.html
Rinderhaltungen