Mi, 31.07.2024
Meldepflicht der Haltungsform für Schweinemäster
Gemäß den Bestimmungen des aktuellen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind Schweinemäster verpflichtet, bis zum 1. August ihre zuständige Behörde schriftlich darüber zu informieren, welche Haltungsform ihre Schweinemastställe aufweisen.
Niedersachsen stellt als einziges Bundesland ein Online-Angebot bereit:
Informationen des LAVES zum Tierhaltungskennzeichungsgesetz:
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-allgemeines-233077.html
Online-Mitteilungsplattform des LAVES:
https://laves-nexus.niedersachsen.de/welcome
Nach DBV-Recherche und ohne Gewähr bestehen in einigen anderen Bundesländern bereits Infos und Möglichkeiten zur Registrierung: Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen akzeptieren Anträge bereits in Papierform.
In den übrigen Bundesländern haben die Schweinemäster nach bisher vorliegenden Informationen keine Möglichkeit einer Registrierung. Hier müssen die Betriebe darauf warten, dass entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden. Dem Vernehmen nach wird aber daran gearbeitet, so dass hier die Schweinemäster demnächst ihre Registrierung vornehmen können.