Mi, 31.07.2024
Hessen: Neue Gebietsaufteilung zur ASP-Bekämpfung
Zur Bekämpfung der ASP hat das hessische Landwirtschaftsministerium die bisherige Restriktionszone, die rund 100.000 Hektar umfasst, in eine „Sperrzone II“ umgewandelt. Zusätzlich wird ein 10 Kilometer breiter Streifen angrenzend als neue „Sperrzone I“ eingerichtet, die als Pufferzone dient. Diese neue Pufferzone umfasst fast 150.000 Hektar und erstreckt sich über Teile des Hochtaunuskreises, des Rheingau-Taunus-Kreises sowie weitere Gebiete im Kreis Bergstraße. Die Umbenennung und Neueinteilung erfolgen auf Grundlage von Vorgaben der EU-Kommission. In den Zonen gelten unterschiedliche Regelungen für Jäger, die ebenfalls auf EU-Verordnungen basieren. Das Ministerium erstellt dazu Muster-Allgemeinverfügungen, die von den betroffenen Landkreisen eigenständig umgesetzt werden.