Fr, 15.11.2024
Finnland: Umweltschadensgebühr startet 2025
(AgE) Ab 2025 erhebt Finnland eine Umweltschadensgebühr, die insbesondere Landwirtschaftsbetriebe und Tierhalter trifft. Geflügelhaltungsbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen müssen etwa 5.200 Euro jährlich zahlen. Die Gelder dienen zur Finanzierung von Entschädigungen, Sanierungen und zur Vermeidung weiterer Umweltschäden. Der neue Umweltschadenfonds übernimmt diese Gebührenerhebung, um den Staat von Umweltkosten zu entlasten. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem Verschmutzungsrisiko des jeweiligen Betriebs. So zahlen beispielsweise größere Tierhaltungsbetriebe, Düngemittelhersteller sowie lebensmittelverarbeitende Unternehmen wie Schlachthöfe und Molkereien je nach Größe 2.700 bis 5.200 Euro jährlich. Die Umweltschadensgebühr startet 2025 mit einer Pauschale von 400 Euro, die regulären Gebühren folgen 2026. Der jährliche Beitrag variiert dabei zwischen 200 und 30.000 Euro.