Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 22.11.2024

Vermarktungsnorm für Eier: Künftig alle Packstellen ausweisen

Die überarbeitete Verordnung zur Vermarktung von Eiern (EiMarktV) trat am 8. November 2024 in Deutschland in Kraft. Grundlage dieser Änderungen ist die am 8. November 2023 verabschiedete Anpassung der EU-Vermarktungsnormen für Eier. Zukünftig müssen alle Codes der Packstellen sichtbar und leicht lesbar angegeben werden. Um Falschkennzeichnung einzudämmen und die Rückverfolgbarkeit zu stärken, soll die Kennzeichnung der Eier bereits in der Produktionsstätte erfolgen. Ungestempelte Eier dürfen weiterhin nur unsortiert ab Hof verkauft werden. Wie der Bundesverband Ei e.V. (BVEi) mitteilt, enthält die EiMarktV neue Regelungen, die insbesondere bei der Kennzeichnung von Endverpackungen Kritik hervorrufen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft teilt die Kritik des Verbandes und bewertet die Regelung ebenfalls als problematisch. Um eine Klärung herbeizuführen, hat der BVEi ein Schreiben an den zuständigen EU-Agrarkommissar verfasst. Darin fordert der Verband eine Konkretisierung und Anpassung der neuen Vorgaben, um die praktische Umsetzung zu erleichtern und die Transparenz für Verbraucher sicherzustellen.

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