Fr, 22.11.2024
QS/QM: Info bzgl. Futtermittelvereinbarung
(DBV) Per Revision des QM-Standard und der Futtermittelvereinbarung, dürfen QM-anerkannte Betriebe seit 01.10.24 nur Futtermittel von solchen Futtermittelherstellern und -händlern beziehen, die sich für die Lieferberechtigung ins QM-Milch-System registriert haben und in den zentralen Listen (QS, GMP+ International) aufgeführt sind. Es gilt daher, die Lieferberechtigung von Futtermittelherstellern sicherzustellen. Insb. bei Sackwarenhändlern ist dies herausfordernd. Wir verweisen auf die hier verlinkten Informationen der QS GmbH. Die Einhaltung der Regelung ist relevant für den Zertifizierungsvorgang und damit die Lieferberechtigung des Milcherzeugers für den QM-Standard.