Fr, 29.11.2024
Verlängerung der BTV-3-Impfgestattung
Der Bundesrat hat in der letzten Woche der Änderungsverordnung zu bestimmten Impfstoffen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit zugestimmt. Diese ist mit ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Die neue Regelung ermöglicht die unbefristete Verlängerung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung, um eine lückenlose Anwendung aller drei BTV-3-Impfstoffe bis zur Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs in der EU sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass ein zugelassener BTV-3-Impfstoff frühestens im kommenden Jahr verfügbar sein wird. Das FLI empfiehlt die Grundimmunisierung bis Februar 2025 abzuschließen. Die Nutztierhalter können an einer anonymisierten Umfrage des FLI zur Blauzungenerkrankung teilnehmen (Dauer 10-15 min). Zur Umfrage geht es hier: https://www.soscisurvey.de/Blauzungenkrankheit/.