Fr, 13.12.2024
Kurzfristig umzusetzende Empfehlungen des FLI und Folgen bei Mängeln in der betrieblichen Biosicherheit
Maßnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der HPAI können außerdem dem Empfehlungskatalog des FLI entnommen werden (Empfehlungskatalog – Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland, 09.12.2022.)
Dabei hat uns das ML ausdrücklich auf folgende kurzfristig umzusetzende Empfehlungen des FLI hingewiesen:
Geflügel betreuendes Personal sollte ausschließlich auf einem einzigen Betrieb tätig sein, es sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen stattfinden und Tierärzte sowie andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und 48 Stunden Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen einschließlich erhöhter Mortalität auf HPAI hindeuten.
Es wird vom ML darauf hingewiesen, dass Mängel in der betrieblichen Biosicherheit zu Abzügen bei den Entschädigungsleistungen im Zuge des Seuchenausbruchs führen können.