Mi, 18.12.2024
De-minimis-Grenzen steigen deutlich
Die EU-Kommission hat die De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft überarbeitet. Die Höchstgrenze für Hilfen je Betrieb wird in Deutschland von 20.000 € auf 50.000 € angehoben. Ursprünglich wurde ein Anstieg auf 37.000 € vorgeschlagen. Der DBV hat sich frühzeitig für die Anhebung auf 50.000 € eingesetzt. De-minimis-Hilfen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die EU-Kommission. Bund und Länder sind nun aufgefordert, von den neuen Spielräumen Gebrauch zu machen. Die anstehende Einführung eines verpflichtenden Zentralregisters für De-minimis-Beihilfen muss genutzt werden, um Landwirte effektiv von Papierarbeit zu entlasten.