Mi, 12.03.2025
Bekämpfung der ASP in Hessen geht in eine neue Phase
Die erfolgreiche Strategie zur Eindämmung der ASP in Hessen macht weitere Lockerungen möglich: In den kommenden Wochen wird in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder sukzessive zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Möglich wird das u. a. durch den fortschreitenden Bau vom Festzaun rund um die Kerngebiete. Dort, wo feste Zäune eine Versprengung von Schwarzwild verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium eine Aufhebung des Jagdverbots. Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April und in der Folge schrittweise in Abhängigkeit des Baufortschritts der Festzäune. Weitere positive Entwicklungen sind die Benennung des großen, hessischen Schlachthofes in Schwalmstadt für Schlachtung aus Sperrzone II und erste Schlachtungen aus dem Gebiet sowie die Aufhebung der Sperrzone III, der die EU-Kommission nach Antrag Hessens zugestimmt hat. Dies entlastet betroffene Schweinehalter deutlich, anspruchsvolle Vermarktungsbedingungen bleiben allerdings bestehen.