Fr, 28.03.2025
STV stellt Erntegut-Bescheinigungen aus
Betriebe mit 100 % Z-Saatgut-Anbau können Bescheinigung ohne Angabe sensibler Daten erhalten. Aus Sicht der Bauernverbände ist der „3-Zeiler“ als Erklärung beim Handel jedoch weiter ausreichend und keine Registrierung notwendig. Die Nachbauerklärung ist zukünftig nur noch online möglich.
Wie die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) kürzlich mitteilte, werden Landwirtinnen und Landwirten zukünftig Erntegut-Bescheinigungen ausgestellt. Diese Bescheinigung kann, sofern nötig, dem Handelspartner bei der Vermarktung der Ernte ausgehändigt werden und dient als Nachweis für den legalen Bezug des eingesetzten Saatgutes. Um eine Erntegut-Bescheinigung zu erhalten, ist eine Registrierung im STV-Portal nötig.
Sofern 100 % Z-Saat- oder Pflanzgut eingesetzt wurde, muss lediglich angegeben werden, welche Fruchtart auf wie viel Hektar angebaut und wie viel Saatgut eingesetzt wurde. Eine schlagbezogene Angabe oder eine Auskunft darüber, welche Sorte eingesetzt wurde, ist nicht nötig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Einkaufsbelege hochzuladen. Das Hochladen dieser Belege ist nicht verpflichtend. Ein Nicht-Upload wird als Zustimmung für stichprobenartige Nachforderung der Belege gewertet.
Aus Sicht der Bauernverbände hat sich durch das Einrichten des Portals keine juristische Änderung Ergeben. Die Erklärung durch den von uns vorgeschlagenen „3-Zeiler“ ist weiterhin ausreichend, sodass eine Registrierung nicht nötig ist.
Allerdings müssen Betriebe, die selbst Saatgut erzeugen, weiterhin eine Nachbauerklärung einreichen. Diese Erklärung soll laut STV zukünftig ausschließlich online möglich sein. Die bekannten Formulare in Papierform werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Hier wird eine Registrierung in Zukunft nötig sein. Da jedoch auch bei vergangenen Nachbauerklärungen Betriebsdaten angegeben werden mussten, ändert sich lediglich, dass auf Papier verzichtet wird.