Mi, 07.05.2025
ITW: Übergangsregelung verlängert
Die Initiative Tierwohl (ITW) verlängert die Übergangsregelung für das Kriterium Buchtenstrukturierung in der Schweinemast bis zum 30. Juni 2025. Grund dafür sind anhaltende Lieferengpässe bei den entsprechenden Strukturelementen. Ursprünglich sollten die neuen ITW-Kriterien ab Januar 2025 für alle neu eingestallten Mastschweine und ab dem 1. April für sämtliche Tiere im Betrieb umgesetzt sein. Die Verlängerung betrifft nur das Kriterium Buchtenstrukturierung. Für das Audit sind eine Bestellbestätigung mit Lieferdatum vor der ersten Einstallung 2025 sowie ein Nachweis des Herstellers über die Terminverschiebung erforderlich. Auch pausierende Betriebe können von der Fristverlängerung profitieren: Liegen entsprechende Nachweise vor, kann die Teilnahme ohne zusätzliches Programmaudit wieder aufgenommen werden. In diesem Fall ist eine Abstimmung mit dem jeweiligen Bündler notwendig.