Do, 08.05.2025
QS-Rindermastbetriebe: Hinweis zur Prüfung der Stammdaten in der Antibiotika-Datenbank
Wie QS bereits angekündigt hatte, werden in der QS-Antibiotikadatenbank ab dem 1. Juli 2025 die Rindermastbetriebe gesperrt, deren Stammdaten unvollständig vorliegen. Bei den Stammdaten handelt es sich lediglich um die Anzahl der durchschnittlich belegten Tierplätze und die Tierarztfreischaltung. Diese für die Prüfung maßgeblichen Stammdaten sind im Leitfaden Antibiotikamonitoring Rind vor Beginn der Datenprüfung aufgeführt (Kapitel 2.1 und 2.3).
Die relevante Stammdatenerfassung betrifft ausschließlich die Mastrinderhaltung inkl. Kälbermast. Betriebe, die mehrere Produktionsarten angemeldet haben (z. B. sowohl Rindermast als auch Milchviehhaltung oder Kälberaufzucht), verlieren bei unvollständigen Stammdaten nur die Lieferberechtigung für die Rindermast. Die Lieferberechtigung für Milchvieh oder Aufzuchtkälber bleibt davon unberührt.
Im Gegensatz zu anderen Produktionsarten wird bei Rindermastbetrieben aktuell nicht angezeigt, dass eine Sperre am Folgetag erfolgt – stattdessen ist der 1. Juli 2025 als fester Stichtag hinterlegt. Werden die fehlenden Daten nachgepflegt, wird der Betrieb automatisch über den Nachtabgleich wieder entsperrt.