Mi, 28.05.2025
EU hält an Grünauslauf für Bio-Küken fest
Die EU-Kommission hält am Grünauslauf für Bio-Geflügel ab dem ersten Lebenstag fest – auch für Küken. Eine generelle Ausnahme ist nicht vorgesehen. Hintergrund ist eine Anfrage der Europaabgeordneten Christine Singer (Freie Wähler), die auf tierschutzrechtliche und praktische Probleme hingewiesen hatte. Laut EU-Öko-Verordnung sind 4 m² Auslauf pro Küken ab Tag eins vorgeschrieben. Früher Auslauf kann das Immunsystem schwächen und erschwert die artgerechte Beheizung. Küken brauchen konstante 30 bis 34 °C – offene Luken bedeuten Zugluft und Energieverlust. Die EU-Kommission betont zwar, dass es bei Seuchenlagen oder besonderen physiologischen Bedingungen Ausnahmen geben kann – grundsätzlich bleibt der Grünauslauf jedoch verpflichtend, unabhängig davon, ob die Tiere ihn nutzen können oder nicht. Für viele Biobetriebe ist das kaum umsetzbar. Eine Nachrüstung bestehender Ställe mit Ausläufen ist baulich oft nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar. Der Umbau kostet je nach Betrieb rund 600.000 Euro, obwohl der Auslauf aus tiermedizinischer Sicht erst nach etwa 3 – 4 Wochen sinnvoll ist. Bislang galt in Deutschland: Masthühner erhalten ab dem 26. Lebenstag Auslauf, Legehennen ab dem 46. Tag. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt.
Für bestehende Aufzuchtställe ohne Grünauslauf gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2030. Der DBV fordert eine Neubewertung der Auslegung: Bewährte Voraufzuchtsysteme mit gut isolierten, zugluftfreien Ställen sind optimal für Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit, eine verpflichtende Nachrüstung gefährdet diese Vorteile. Es braucht eine dringende Kurskorrektur: Mehr Flexibilität ist nötig, um Tiergesundheit, Energieeffizienz und Biostandards besser zu vereinen. Die aktuelle Auslegung gefährdet bewährte Haltungssysteme und konterkariert den eigentlichen Anspruch an mehr Tierwohl in der Öko-Tierhaltung.