Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

25.08.2022
Landwirtschaft von Profis erklärt

Standpersonal für HanseLife gesucht

Auch in diesem Jahr werden wir – gemeinsam mit der Niedersächsischen Landjugend und weiteren Landvolk-Kreisverbänden – auf der Verbrauchermesse HanseLife in Bremen vertreten sein. Geplant ist eine interaktive Entdeckungsreise zum Thema Landwirtschaft mithilfe von Exponaten, die die Landjugend zur Verfügung stellt. Folgende Themen werden an den Ständen bespielt werden:

Bertha, die bildende Kuh: Alles rund um Milchherstellung Alfred, das fröhliche Ei: Woher kommt eigentlich das Frühstücksei? Heinrich, der Kartoffeltisch: Was lässt sich alles aus Kartoffeln herstellen? Saisonkalender: Wann wachsen Obst und Gemüse hier in Deutschland? 3D-Brille: Ein Tag im Leben einer Landwirtin Arbeit für das ganze Jahr: Was passiert wann auf dem Feld? Nahrung für die Pflanze: Wie wachsen Pflanzen in Deutschland?

Wie gehabt benötigen wir für jeden Stand wieder entsprechendes Personal. Geplant ist der Standdienst in zwei Schichten (Mi, Do, Sa & So: 10:00-14:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr / Fr: 10:00-14:00 Uhr und 14:00-20:00 Uhr) und es werden für jeden Stand jeweils zwei Personen gesucht. Bitte seid circa 15 Minuten vor Schichtbeginn in Halle 4 am Stand „Land&Natur“. Alle weiteren Informationen erhaltet ihr kurz vor Messebeginn via Mail.

Bitte tragt euch über den unten stehenden Link in die Liste ein mit Vor- und Nachnamen, außerdem schreibt rechts in die Kommentare noch einmal euren Namen, den Kreisverband sowie eure Handynummer. Falls euch an dem Tag etwas dazwischen kommt, meldet euch bitte bei Silke Aswald (0162-4177151).

Unter diesem Link könnt ihr euch für den Standdienst eintragen:

HanseLife 2022 14.-18.9.22, Messehalle Bremen (Stand „Land&Natur“ in Halle 4) 10-18 Uhr (Freitag 10-20 Uhr)

Bei allen weiteren Fragen, meldet euch bitte bei Silke Aswald (aswald@landvolk-row-ver.de).

24.08.2022
Landvolk Betriebsmittel GmbH

Wichtige Mitteilung zum Erdgasbezug

Die Landvolk Betriebsmittel GmbH (LVB) informiert ihre Kund*innen darüber, dass diese derzeit Post von der EWE Vertrieb erhalten. Zum einen handle es sich dabei um die Preismitteilung der Grundversorgung, diese würde als Tarif EWE Gas comfort bezeichnet. Des Weiteren stelle die EWE Vertrieb aktuell auf ein neues IT System um, dies sei der Grund für das zweite Anschreiben.

Zur Marktsituation:
Mit einer Entspannung auf den Erdgasmärkten – verbunden mit gesicherten Erdgasmengen und günstigeren Preisen – sei kurzfristig nicht zu rechnen. Nach mehreren intensiven Gesprächen mit Versorgern, sei aktuell keine Weiterbelieferung mit Erdgas ab dem 01.10.2022 zu Landvolkkonditionen möglich.

Deshalb sei es derzeit ratsam sich in die Grundversorgung fallen zu lassen, da die Preise dort unter den Marktpreisen liegen würden. Ab dem 01.10.2022 14,99 ct/kWh brutto (Grundversorgungspreis).

Vorteile Grundversorgung:

  • 2 Wochen Kündigungsfrist
  • Preis liegt bei der Hälfte des aktuellen Marktes
  • Versorgungssicherheit gegeben

Die LVB befindet sich nach wie vor mit der EWE und weiteren Versorgern in Verhandlungen. Sobald sich positive Bewegungen im Markt abzeichnen, wird die LVB einen neuen Rahmenvertrag mit der von den Kund*innen erteilten Vollmacht abschließen. Worüber die Kund*innen dann umgehend von der LVB informiert werden.

24.08.2022
Veranstaltung Direktvermarktung regionaler Produkte

31. August 2022 in Achim

Sie interessieren sich für eine größere Wertschöpfung durch direkte Vermarktung? Dann beschäftigen Sie womöglich auch die folgenden Fragen:

Wie soll ich das zeitlich noch schaffen?
Die Suche nach einer Schlachterei – sind die Auflagen zu hoch?
Oder was ist eigentlich eine Mikro-Molkerei?

Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen laden unsere Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und die Landtagskandidatin und Kreisvorsitzende der Verdener CDU Hella Bachmann am Mittwoch, den 31. August 2022 von 10.00 – 11.00 Uhr auf den Hof Mindermann, Uesener Weserstraße 6 , 28832 Achim ein.

Freuen dürfen sich die Besucher*innen auf:

„Friedhold“, Moritz Armbrust stellt den Online Hofladen vor

„Waldfleisch“-App, Jürgen Luttmann und die Jägerschaft Verden

Familie Blohme, Hofladen und Regiomat

Landgut Bollen, Vermarktungsgesellschaft für regionale Produkte

Jörn Ehlers, Hofladen und Kreislandwirt

Robert Morgan, Firma Induflex aus Blender, stellt seine „Mikro-Molkerei“ vor

23.08.2022
Der Kreisverband freut sich über Verstärkung

André Ehlebracht neuer Buchstellenleiter

Wir freuen uns, verkünden zu dürfen, dass André Ehlebracht neuer Buchstellenleiter in unserem Kreisverband ist. Herr Ehlebracht wird für viele Mitglieder durch seine langjährige Tätigkeit als Steuerberater in unserem Hause bereits ein bekanntes Gesicht sein. Wir schätzen uns glücklich, Herrn Ehlebracht beim Landvolk-Kreisverband Rotenburg-Verden wieder willkommen zu heißen und auf seine weitreichende Expertise bauen zu dürfen.

18.08.2022
Verbrauchermesse HanseLife 2022 in Bremen

Kreisverbände und Landjugend organisieren interaktives Informationsangebot zum Thema Landwirtschaft

Vom 14.-18.9.22 findet in Bremen die Verbrauchermesse HanseLife statt. Auch die Landwirtschaft wird dort vertreten sein. Gemeinsam mit der Landjugend organisieren die Kreisverbände rund um Bremen ein anschauliches Informationsprogramm. Vom Hühnerei über Saisonkalender bis hin zur 3D-Brille: Interaktive Exponate geben den Besucher*innen einen umfangreichen Einblick in das landwirtschaftliche Arbeiten.

HanseLife Bremen Messegelände, Halle 4 14.-18.9.22 (10-18 Uhr)

09.08.2022
Eure Landwirte - Echt grün

Juli News

Erfolgreicher Einsatz für den Insektenschutz:
Die Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ mit fachlicher Begleitung durch das Bieneninstitut in Celle motivierte in diesem Jahr wieder 554 Landwirtinnen und Landwirte zum Einsatz für den Insektenschutz. Mit zahlreichen Maßnahmen auf Hof, Feld und im Grünland konnten zum dritten Mal eine Vielzahl an Teilnehmer*innen gewonnen werden. Wir freuen uns über die Resonanz in der Presse und die vielen Gespräche zwischen Landwirt*innen und Verbraucher*innen, die durch diese Maßnahme geführt werden konnten.

Große Freude über kulinarisches Präsent:
Auf dem „Tag der Niedersachsen“ im Juni war die Initiative „Eure Landwirte – Echt grün e.V.“ auf dem Stand des Kreisverbands Hannover vertreten. Unter allen Teilnehmer*innen, die eine Postkarte mit einer Frage an eine(n) Landwirt*in formulierten, wurde ein Präsentkorb verlost. Über den Gewinn freut sich eine junge Frau aus Burgwedel mit der Frage: „Welche alten Nutztierrassen gibt es in Niedersachsen?“. Diesen und weiteren Fragen aus der Postkartenaktion widmet sich „Eure Landwirte – Echt grün” in den kommenden Wochen auf ihren Social-Media-Kanälen. Seid gespannt!

08.08.2022
Tagung für Wiesenvogelschutz in Niedersachen

28. bis zum 30. September 2022

Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) laden vom 28. bis zum 30. September 2022 ein zur Tagung für Wiesenvogelschutz in Niedersachen. Die Tagung findet statt im Zentrum für Umweltkommunikation in Osnabrück. Die Teilnahmegebühr beträgt 125 € (einschließlich Mittag- und Abendessen, Tagungsgetränken sowie Abendveranstaltung am 29.09.). Interessierte können sich noch bis zum 28.08.2022 für die Veranstaltung anmelden. Für weitere Informationen und die Zusendung des Anmeldeformulars melden Sie sich bitte unter sievers@landvolk-row-ver.de.

02.08.2022
Zusatzversorgung für Arbeitnehmer*innen in der Land- und Forstwirtschaft

Anträge bis 30. September 2022 stellen

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Antragstellerr*innen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmerr*innen, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Arbeitnehmerr*innen, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerr*innen in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn die Antragstellerr*innen bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen haben. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren.

Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich hier.

02.08.2022
Freisprechung der Absolvent*innen in der Land- und Hauswirtschaft

Ganz offiziell lud die Landwirtschaftskammer am vergangenen Wochenende erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder zur Freisprechung der Landwirt*innen, Werker*innen in der Landwirtschaft, Landwirtschaftsmeister*innen und Hauswirtschafter*innen in den Heidejäger in Mulmshorn ein. Hauptorganisatoren der Veranstaltung waren hierbei die Absolvent*innen selbst.

Doch nicht nur die Organisation der Abschlussfeier stemmten die Absolvent*innen tatkräftig, sondern auch die Ausbildungszeit, die durch Videokonferenzen und Homeschooling geprägt war. Fern ab vom Bildschirm wurde auf den Lehrbetrieben leidenschaftlich mit angepackt. Für die Nachsicht angesichts entstandener Schäden auf dem Acker oder dem Lehrhof bedankten sich Maren Lüning und Lukas Blancken stellvertretend für alle frisch gebackenen Landwirt*innen bei ihren Ausbilder*innen. Viel Dank für die lehrreiche Zeit gab es jedoch auch für die engagierten Lehrkräfte.

Besonders gute Leitungen bei den Abschlussprüfungen erzielten mit einer 1,3 unter den Landwirt*innen Markus von Fintel und Marileen Berenike Hoffmann, welche zudem ein tadelloses Berichtsheft vorlegen konnte. Hoffmann absolvierte den praktischen Part ihrer Ausbildung im Friedrich-Loeffler-Institut in Braunschweig und auf dem Betrieb von Oliver Diercks in Riekenbostel. Von Fintel war in der Wilhelm u. Renate Scheele GbR in Hassel und auf dem Betrieb von Johann Hesse in Bartelsdorf tätig.

Eine spontane Rede von der Hauswirtschaftsabsolventin Lisa Westphal sorgte für Begeisterung. Mutig entschloss sie sich kurzerhand für ihren Berufsstand zu werben und darauf aufmerksam zu machen, dass der Beruf besonders angesichts des demografischen Wandels künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen würde. „Ich hoffe im nächsten Jahr stehen hier mehr Hauswirtschafter*innen die ihren Abschluss feiern.“, wünschte sie sich als eine von drei Hauswirtschaftsabsolventinnen.

Mit der Berufswahl in der Land- und Hauswirtschaft leisten die Absolvent/*innen einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl, dies wurde auch in den Reden der verschiedenen Ehrengäste deutlich. „Die Landwirtschaft und die Hauswirtschaft trägt einen erheblichen Teil dazu bei knapp acht Milliarden Menschen zu ernähren.“, lobte u.a. die stellverstretende Landrätin Michaela Holsten. Kreislandwirt Christian Intemann regte in seiner Rede dazu an das erlernte Wissen durch z.B. ein Studium oder einen Meisterkurs noch zu vertiefen. Den Mehrwert einer Weiterbildung bestätigten auch Lea Emde, Julian Junck, Anna Wagner-Puvogel, Thees Schnackenberg, Jan-Philipp Thom und Julia Winkelmann, die sich alle froh über die Entscheidung zeigten sich zum/zur Landwirtschaftsmeister*in weiterbilden zu lassen. Die besten Leistungen konnte hierbei Jan-Philipp Thom erzielen.

02.08.2022
Auch in 2022 kein Nachweis auf in der Rapsblüte ausgebrachte Spritzmittel im Frühtrachthonig

Nach bereits erfolgten Honiguntersuchungen bei dem anerkannten Labor QSI in Bremen auf > 700 Parameter in 2020 und 2021 ließen die Bienenfreunde Verden auch in 2022 weitere Honiguntersuchungen auf > 700 Pestizidparamter bei der QSI durchführen.

Untersucht wurden Frühtrachthonige von Bienenvölkern, die in unmittelbarer Nähe von Winterrapsfeldern in der Marsch und auf der Geest standen. Die notwendige Rapsblütenbehandlung erfolgte gem. erfolgreicher, eingespielter Zusammenarbeit zwischen Imkern und Landwirten Ende April und Anfang Mai 2022. Abgestimmter Beginn nach 20:00 Uhr (nach witterungsbedingtem Bienenflugende) bis 23:00 Uhr abgeschlossen, startend vom entferntesten Feldbereich zum Standort der Bienenvölker. Das schaffte weiteren Zeitvorsprung und verhinderte den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Bienenvölker. Wen wundert‘s: Die guten Ergebnisse der Vorjahre wurden wiederum bestätigt. Die im Raps ausgebrachten Wirkstoffe, dokumentiert in der Schlagdatei der Landwirt*innen, wurde auch 2022 nach den QSI-Analysen deklaratiert als n.n. (< BG)

Das schafft Sicherheit und Vertrauen und ist ein weiterer Beleg des verantwortungsvollen Handelns der Landwirt*innen und des erfolgreichen „Miteinanders“ von Bienenfreund*innen und Landwirt*innen. In dieser Konstellation leisten die Imker*innen mit dem geplanten Bestäubungsmanagement von 5 Bienenvölkern pro Hektar einen volkswirtschaftlich bedeutenden Zusatzbeitrag zur Sicherung der Nahrungsversorgung. Gem. Deutschen Imker Bund und Untersuchung von Dr. Mandl, Uni Wien ist ein Raps-Mehrtertrag durch gezielte Insektenbestäubung um bis zu 30% möglich, ohne Einsatz von externen Ressourcen wie Zusatzdünger etc. Einfach nur Bienenvölker nach vorheriger Abstimmung mit den Landwirt*innen zur Rapsblüte ans Feld stellen. Das ist alles.

Aktuelles aus dem Landesverband

04.04.2025
Geflügelpest in Sachsen-Anhalt
Geflügel

Am 28. März wurde in Kemberg, Ortsteil Gaditz (Landkreis Wittenberg), der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Elterntierbetrieb für Hühner mit 28.000 Tieren, in dem am 27.März vermehrt Tierverluste aufgefallen waren. Der Landkreis Wittenberg hat rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen Gebieten wurde eine Stallpflicht angeordnet.

In Niedersachen haben die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim die wegen der Geflügelgrippe erhobenen Schutz- und Überwachsungszonen aufgehoben.

04.04.2025
England: Erstmals H5N1 bei Schaf nachgewiesen
Geflügel

(FLI) Am 24. März bestätigte das britische Landwirtschaftsministerium eine HPAIV H5N1-Infektion bei einem Mutterschaf in Yorkshire. Das Tier, Teil eines Betriebs mit Geflügelpest-Ausbruch, zeigte nur Anzeichen von Mastitis und wurde in der Milch positiv auf Geflügelpest getestet und eingeschläfert. Alle anderen Schafe wurden negativ beprobt. Es handelt sich um den ersten bekannten HPAIV H5N1-Fall bei einem Wiederkäuer in Europa. Der Fall zeigt, das bei hohem H5N1-Virusdruck Einzelinfektionen bei anderen Tierarten möglich sind. Daher sollten diese bei Kontakt zu infiziertem Geflügel in die Ausbruchsuntersuchungen mit einbezogen werden. Der Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts Prof. Dr. Martin Beer stellte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk aber fest, dass dieser Einzelfall die Situation in Europa nicht geändert hat, da eine solche Infektion bereits als Möglichkeit bekannt war. Es gibt keine Hinweise auf eine größere Ausbreitung oder eine Betroffenheit von tierischen Produkten.

02.04.2025
Dänische Schweinefleischexporte steigen wieder
Schwein

(AMI) Nach einem Rückgang der Schweinefleischexporte aus Dänemark 2023 stiegen diese im Folgejahr um 5 % auf rund 1,3 Mio. Tonnen. Deutschland wurde größter Abnehmer, während die Exporte nach China um 6 % sanken. Über die Hälfte der Ausfuhren gingen in die EU, wobei die innereuropäischen Lieferungen um über 10 % stiegen. Der Anstieg der Exporte hängt mit dem gewachsenen Schweinebestand zusammen, der nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023, im Jahr 2024 wieder stieg. Dies führte zu höheren Schlachtzahlen und einer gesteigerten Produktion.

02.04.2025
Versorgungsbilanz Fleisch: Schweinefleisch stagniert
Schwein

(BLE) Der Pro-Kopf-Fleischverzehr in Deutschland lag 2024 bei 53,2 kg und damit leicht über den Vorjahreswerten. Schweinefleisch liegt mit 28,4 kg pro Kopf immer noch auf Platz eins. Im Vergleich zu 2023 ging der Verzehr allerdings um 100 g zurück. Die Nettofleischproduktion in Deutschland ist erstmals seit langer Zeit wieder gestiegen, was zu erschwinglicheren Preisen beitrug. Sie wuchs um 1,4 % auf 7,3 Mio. Tonnen. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Nettoerzeugung von Schweinefleisch, die um 1,9 % zunahm. Da die gesamte heimische Fleischerzeugung im Jahr 2024 stärker anstieg als der Verbrauch, erhöhte sich auch der Selbstversorgungsgrad bei Fleisch insgesamt von 119,5 % im Jahr 2023 auf 120,5 %. Beim Schweinefleisch konnte der Inlandsbedarf zu 134,6 % gedeckt werden. Allerdings liegt der Selbstversorgungsgrad bei besonders gefragten Teilstücken wie Filet oder Kotelett oft unter diesem Durchschnitt. Den vollständigen Jahresbericht finden Sie unter: www.bmel-statistik.de/fleisch

02.04.2025
ASP: Letztes Kerngebiet in Brandenburg aufgehoben
Schwein

Seit einem Jahr gab es im Kerngebiet 6 des Landkreises Spree-Neiße keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Daher wurde das letzte der elf ursprünglichen Kerngebiete in Brandenburg aufgehoben. Der letzte ASP-Ausbruch bei Schwarzwild in diesem Gebiet wurde am 29. März 2024 nachgewiesen. Durch erfolgreiche Maßnahmen konnten das Kerngebiet und die umliegende Weiße Zone per Tierseuchenallgemeinverfügung aufgehoben werden, wodurch die bisherigen Nutzungsbeschränkungen, insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft entfallen. Zur Überwachung der ASP-Freiheit werden weiterhin Fallwildsuche und Schwarzwildreduktion im Bereich des ehemaligen Kerngebietes 6 durchgeführt. 

In Brandenburg bestehen nun nur noch die von der EU vorgeschriebenen Sperrzonen I und II. Die Sperrzone II ist derzeit, abgesehen vom Schutzkorridor, nur in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark vorhanden. Der Schutzkorridor entlang der Landesgrenze bleibt essenziell, um infizierte Wildschweine fernzuhalten und den Bekämpfungserfolg zu sichern. Geschlossene Tore an Schutzzäunen sind dabei besonders wichtig.

02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung
Schwein

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.

02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert
Milch und Rind

(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.

Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.

Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.

Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung  „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.

Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.

02.04.2025
Mehr Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben
Milch und Rind

Arbeitshilfe bietet Orientierung – Wichtiger Teil der Seuchenprävention

L P D – Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe aufmerksam. „Der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern hat oberste Priorität. Das neue Konzept soll Rinderhaltern helfen, ihre Betriebe in puncto Biosicherheit noch besser aufzustellen“, erläutert Felix Müller, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland und selbst Bullenmäster. „Damit es auch weiterhin keine Seuchenausbrüche in Niedersachsen gibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben hochzufahren“, bekräftigt Müller, der an dem Konzept mitgearbeitet hat.

Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. „Nur so können auch Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall in vollem Maße in Anspruch genommen werden“, ergänzt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks und Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse.

Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Konzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet. „Mithilfe des Konzepts kann der Tierhalter prüfen, ob er den Anforderungen auf seinem Betrieb gerecht wird. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er sein eigenes Management zur Seuchenprävention schriftlich festhalten und damit die Nachweispflicht erfüllen. Das Konzept soll dabei als Orientierung dienen“, erklärt Felix Müller.

Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden: https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit/1269_biosicherheit-wichtiges-werkzeug-vor-und-im-tierseuchenfall.html

28.03.2025
Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung
Milch und Rind

Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.